Wien, 23. Mai 2024

Transparenz als oberstes Gebot

Rahmenvereinbarungen werden immer wichtigere Vehikel für öffentliche Auftraggeber:innen, um mehrere Aufträge im Sinne des BVergG zu bündeln. Die Ausschreibung für Planungsleistungen der LIB-Landesimmobilien Burgenland war für den VZI passende Gelegenheit, mit der Spitze des Unternehmens darüber zu diskutieren, wie und ob Rahmenvereinbarungen so gestaltet werden können, dass es zu einer höheren Qualität im Sinne der Planung und Vergabe kommen kann.

 

In seinem Eingangsstatement betonte Gerald Goger, Geschäftsführer der LIB-Landesimmobilien Burgenland GmbH, dass es eine der Grundintentionen des LIB gewesen sei, insbesondere kleinen Büros über den Weg der Rahmenvereinbarung Chancen bei und ein direktes Abrufen von Aufträgen zu gewährleisten. „Wir hätten die Vereinbarung im Vorfeld sicherlich besser mit den Stakeholdern auf Planerseite abstimmen können. Zudem wäre eine Kategorisierung nach Projektgröße sinnvoll, um das Vergabevolumen dadurch automatisch zu reduzieren, was auch wiederum die Kommunikation erleichert.“

 

Wolfgang Kradischnig, Geschäftsführer der DELTA, betonte in seinem Eingangsstatement die wichtige Unterscheidung zwischen Rahmenvereinbarungen und Rahmenverträgen – zwei Begriffe, die immer wieder in einem Atemzug genannt würden, aber vollkommen Unterschiedliches meinen. Rahmenvereinbarungen bewirken zum Unterschied von Rahmenvertrag keine Abrufverpflichtung und fördern aus seiner Sicht – durch die bewährte Zusammenarbeit über mehrere Projekte hinweg und die partnerschaftliche Kultur – die Qualität. Und: „Transparenzkriterien sind das oberste Gebot. Wichtig ist, dass das Ziel der Ausschreibung und deren Zuschlagskriterien klar definiert sind, weiters das Leistungsbild, die Abrufmodalitäten, an die voraussichtliche Aufgabenstellung angepasste Referenzprojekte sowie die Grenzen von Eignungskriterien. Wobei letztere mit den abzurufenden Projektgrößen und dem firmenbezogenen Gesamtabrufvolumen zusammenpassen müssen,“ ergänzt Kradischnig.

 

Projektgrößen seien im Vorhinein teils nicht abschätzbar und daher schwer in die Rahmenvereinbarung mit aufzunehmen, so Thomas Rosner, Geschäftsführer und technische Leitung Projektentwicklung Burgenland. Man werde jedenfalls die Learnings aus der aktuellen Ausschreibung ziehen, die internen Kompetenzen weiter ausbauen und stünde im Anschluss für weitere Gespräche mit Planungsbüros zur Verfügung.

 

International seien Rahmenvereinbarungen jedenfalls ein gängiges Vorgehen, betonte Harald Meixner, Meixner Vermessung, und es sei oftmals unverständlich, wie in Österreich darüber diskutiert werde. Dass der Weg der Rahmenvereinbarung der richtige ist, davon zeigte sich auch Stephan Heid, Heid & Partner Rechtsanwälte, in der anschließenden Diskussion überzeugt. Nach dem ersten Durchlauf müsse man oftmals nachjustieren. „Wenn man dann aber an den richtigen Schrauben dreht und im Vorfeld gut kommuniziert, können Rahmenvereinbarungen erfolgreich über die Bühne gebracht werden“, zeigt sich Heid überzeugt.

 

Es moderierte VZI-Präsident Thomas Hoppe, HOPPE architekten